Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/07/0069

Ra 2014/07/0069Verwaltungsgerichtshof28.01.2016

Regest

Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/07/0069

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.01.2016

Spruch

Der angefochtene Beschluss wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den Revisionswerbern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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