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Ra 2014/07/0069•Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/07/0069
Ra 2014/07/0069Verwaltungsgerichtshof28.01.2016
Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4
Der angefochtene Beschluss wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat den Revisionswerbern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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