Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/07/0062

Ro 2014/07/0062Verwaltungsgerichtshof24.11.2016

Regest

Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/07/0062

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.11.2016

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Die revisionswerbende Partei hat dem Land Steiermark Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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