Ro 2014/07/0062•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/07/0062
Ro 2014/07/0062Verwaltungsgerichtshof24.11.2016
Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2
Die Revision wird zurückgewiesen.
Die revisionswerbende Partei hat dem Land Steiermark Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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