Ra 2014/07/0059•Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/07/0059
Ra 2014/07/0059Verwaltungsgerichtshof29.01.2015
Besondere Rechtsgebiete Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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