Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/07/0059

Ra 2014/07/0059Verwaltungsgerichtshof29.01.2015

Regest

Besondere Rechtsgebiete Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/07/0059

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.01.2015

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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