Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/07/0041

Ro 2014/07/0041Verwaltungsgerichtshof29.09.2016

Regest

Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Besonderes Fachgebiet Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Begründung Begründungsmangel Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/07/0041

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.09.2016

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Antrag des Revisionswerbers auf Kostenersatz wird abgewiesen.

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