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Ro 2014/07/0041•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/07/0041
Ro 2014/07/0041Verwaltungsgerichtshof29.09.2016
Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Besonderes Fachgebiet Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Begründung Begründungsmangel Besondere Rechtsgebiete
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Antrag des Revisionswerbers auf Kostenersatz wird abgewiesen.
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