Ro 2014/07/0038•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/07/0038
Ro 2014/07/0038Verwaltungsgerichtshof23.04.2014
Vertretungsbefugter juristische Person Handlungsfähigkeit Prozeßfähigkeit natürliche Person Öffentliches Recht
Die Revision wird als unzulässig zurückgewiesen.
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