Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/07/0035

Ro 2014/07/0035Verwaltungsgerichtshof25.10.2016

Regest

Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/07/0035

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.10.2016

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Oberösterreich hat den revisionswerbenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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