Ra 2014/07/0035•Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/07/0035
Ra 2014/07/0035Verwaltungsgerichtshof28.07.2016
Die Revision wird zurückgewiesen.
Die revisionswerbende Partei hat dem Land Kärnten Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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