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Ra 2014/07/0032•Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/07/0032
Ra 2014/07/0032Verwaltungsgerichtshof17.12.2015
Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Umfang der Abänderungsbefugnis Allgemein bei Einschränkung der Berufungsgründe beschränkte Parteistellung Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2
Die Revision wird zurückgewiesen.
Die revisionswerbenden Parteien haben der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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