Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/07/0031

Ro 2014/07/0031Verwaltungsgerichtshof24.07.2014

Regest

Begründung Begründungsmangel Allgemein Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Parteivorbringen Erforschung des Parteiwillens Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/07/0031

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.07.2014

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der revisionswerbenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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