Ro 2014/07/0027•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/07/0027
Ro 2014/07/0027Verwaltungsgerichtshof11.02.2014
Entscheidung über den Anspruch Unverhältnismäßiger Nachteil
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG wird dem Antrag nicht stattgegeben.
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