Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/07/0023

Ro 2014/07/0023Verwaltungsgerichtshof28.05.2015

Regest

Rechtsgrundsätze Allgemein Anwendbarkeit zivilrechtlicher Bestimmungen Verträge und Vereinbarungen im öffentlichen Recht VwRallg6/1 Organisationsrecht Justiz - Verwaltung Verweisung auf den Zivilrechtsweg VwRallg5/1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/07/0023

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.05.2015

Spruch

Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.

Der Revisionswerber hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 57,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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