Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/07/0022

Ro 2014/07/0022Verwaltungsgerichtshof31.03.2016

Regest

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Erheblichkeit des Beweisantrages Begründung Begründungsmangel Parteiengehör Erhebungen Ermittlungsverfahren Besondere Rechtsgebiete Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Behandlung von Parteieinwendungen Ablehnung von Beweisanträgen Abstandnahme von Beweisen Verfahrensbestimmungen Beweiswürdigung Antrag Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Parteivorbringen Erforschung des Parteiwillens

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/07/0022

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 31.03.2016

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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