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Ro 2014/07/0019•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/07/0019
Ro 2014/07/0019Verwaltungsgerichtshof22.12.2016
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat den revisionswerbenden Parteien Aufwandersatz in der Höhe von insgesamt EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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