Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/07/0012

Ra 2014/07/0012Verwaltungsgerichtshof23.02.2017

Regest

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Begründung Begründungsmangel

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/07/0012

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.02.2017
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2017:RA2014070012.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Antrag auf Zuerkennung von Aufwandersatz wird abgewiesen.

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