Ra 2014/07/0012•Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/07/0012
Ra 2014/07/0012Verwaltungsgerichtshof23.02.2017
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Begründung Begründungsmangel
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Antrag auf Zuerkennung von Aufwandersatz wird abgewiesen.
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