Ro 2014/06/0086•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/06/0086
Ro 2014/06/0086Verwaltungsgerichtshof30.09.2015
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Die Revisionswerberin hat dem Land Kärnten Aufwendungen in der Höhe von EUR 57,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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