Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/06/0081

Ro 2014/06/0081Verwaltungsgerichtshof27.07.2016

Regest

Planung Widmung BauRallg3 Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/06/0081

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.07.2016

Spruch

Die Revisionen werden als unbegründet abgewiesen.

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