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Ro 2014/06/0081•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/06/0081
Ro 2014/06/0081Verwaltungsgerichtshof27.07.2016
Planung Widmung BauRallg3 Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2
Die Revisionen werden als unbegründet abgewiesen.
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