Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/06/0078

Ro 2014/06/0078Verwaltungsgerichtshof05.11.2015

Regest

Gemeinschaftsrecht Richtlinie unmittelbare Anwendung EURallg4/1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/06/0078

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.11.2015

Spruch

Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.

Die revisionswerbenden Parteien haben der Mitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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