Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/06/0062

Ro 2014/06/0062Verwaltungsgerichtshof05.10.2016

Regest

Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde Rechtskraft Besondere Rechtsgebiete Diverses

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/06/0062

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.10.2016

Spruch

Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.

Der Revisionswerber hat dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen zu ersetzen.

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