Ra 2014/06/0056•Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/06/0056
Ra 2014/06/0056Verwaltungsgerichtshof27.07.2016
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2
Die Revision wird zurückgewiesen.
Die Revisionswerber haben der Marktgemeinde Schruns Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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