Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/06/0050

Ro 2014/06/0050Verwaltungsgerichtshof16.10.2014

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/06/0050

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.10.2014

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Ein Kostenzuspruch findet nicht statt.

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