Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/06/0047

Ra 2014/06/0047Verwaltungsgerichtshof05.11.2015

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/06/0047

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.11.2015

Spruch

1. zu Recht erkannt:

Der Revision der erstrevisionswerbenden Partei wird Folge gegeben und der angefochtene Beschluss wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Landeshauptstadt Graz hat der erstrevisionswerbenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

2. den Beschluss gefasst:

Die Revision der zweitrevisionswerbenden Partei wird zurückgewiesen.

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