Ro 2014/06/0045•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/06/0045
Ro 2014/06/0045Verwaltungsgerichtshof12.08.2014
Baubewilligung BauRallg6
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Der Revisionswerber hat dem Land Salzburg Aufwendungen in der Höhe von EUR 57,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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