Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/06/0043

Ra 2014/06/0043Verwaltungsgerichtshof11.03.2016

Regest

Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Vorschriften, die keine subjektiv-öffentliche Rechte begründen BauRallg5/1/9 Baurecht Nachbar

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/06/0043

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.03.2016

Spruch

Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.

Die revisionswerbenden Parteien haben den mitbeteiligten Parteien Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Die revisionswerbenden Parteien haben der vor dem Landesverwaltungsgericht belangten Behörde Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Kostenersatzbegehren der vor dem Landesverwaltungsgericht belangten Behörde wird abgewiesen.

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