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Ra 2014/06/0034•Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/06/0034
Ra 2014/06/0034Verwaltungsgerichtshof02.11.2016
Planung Widmung BauRallg3 Baubewilligung BauRallg6
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Der Revisionswerber hat dem Land Burgenland Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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