Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/06/0034

Ra 2014/06/0034Verwaltungsgerichtshof02.11.2016

Regest

Planung Widmung BauRallg3 Baubewilligung BauRallg6

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/06/0034

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.11.2016

Spruch

Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.

Der Revisionswerber hat dem Land Burgenland Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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