Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/06/0034

Ro 2014/06/0034Verwaltungsgerichtshof29.01.2016

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/06/0034

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.01.2016

Spruch

Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.

Die revisionswerbenden Parteien haben dem Land Salzburg Aufwendungen in der Höhe von EUR 57,40 und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren der mitbeteiligten Partei wird abgewiesen.

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