Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/06/0033

Ro 2014/06/0033Verwaltungsgerichtshof29.01.2016

Regest

Baurecht Baubefehl Polizeibefehl baupolizeilicher Auftrag Rechtskraft Besondere Rechtsprobleme Person des Bescheidadressaten dingliche Wirkung Baurecht Grundeigentümer Rechtsnachfolger Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/06/0033

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.01.2016

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Gemeinde B hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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