Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/06/0032

Ro 2014/06/0032Verwaltungsgerichtshof15.12.2016

Regest

Ermessen besondere Rechtsgebiete Ermessen VwRallg8 Baubewilligung BauRallg6 Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2 Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1 Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/06/0032

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.12.2016

Spruch

Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.

Der Revisionswerber hat der erstmitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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