Ra 2014/06/0032•Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/06/0032
Ra 2014/06/0032Verwaltungsgerichtshof16.10.2014
Das Verfahren wird eingestellt.
Das Land Salzburg hat den revisionswerbenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 829,80 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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