Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/06/0030

Ro 2014/06/0030Verwaltungsgerichtshof28.11.2014

Regest

Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Baupläne BauRallg5/1/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/06/0030

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.11.2014

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Landeshauptstadt Innsbruck hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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