projekte
Ro 2014/06/0027•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/06/0027
Ro 2014/06/0027Verwaltungsgerichtshof28.02.2017
Gutachten Verwertung aus anderen Verfahren Parteiengehör Erhebungen Ermittlungsverfahren Beweismittel Sachverständigenbeweis Beweismittel Sachverständigengutachten Parteiengehör Sachverständigengutachten
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Die Revisionswerberin hat dem Land Steiermark Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.