Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/06/0027

Ro 2014/06/0027Verwaltungsgerichtshof28.02.2017

Regest

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Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/06/0027

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.02.2017

Spruch

Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.

Die Revisionswerberin hat dem Land Steiermark Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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