Ro 2014/06/0025•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/06/0025
Ro 2014/06/0025Verwaltungsgerichtshof29.01.2016
Bewilligungspflicht Bauwerk BauRallg4
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Salzburg hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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