Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/06/0024

Ro 2014/06/0024Verwaltungsgerichtshof30.09.2015

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/06/0024

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.09.2015

Spruch

Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.

Die revisionswerbenden Parteien haben dem Land Kärnten Aufwendungen in der Höhe von EUR 57,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Kostenersatzbegehren der mitbeteiligten Stadtgemeinde wird abgewiesen.

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