Ra 2014/06/0024•Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/06/0024
Ra 2014/06/0024Verwaltungsgerichtshof21.05.2015
Verhältnis zu anderen Materien und Normen Gemeinderecht Vorstellung Inhalt der Vorstellungsentscheidung Aufgaben und Befugnisse der Vorstellungsbehörde
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Der Revisionswerber hat der Gemeinde W Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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