Ro 2014/06/0011•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/06/0011
Ro 2014/06/0011Verwaltungsgerichtshof14.05.2014
Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Vorschriften, die keine subjektiv-öffentliche Rechte begründen BauRallg5/1/9 Baurecht Nachbar
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Die Revisionswerberin hat dem Land Kärnten Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Der Antrag der erst- und zweitmitbeteiligten Parteien auf Zuerkennung von Aufwandersatz für das Provisorialverfahren wird zurückgewiesen.
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