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Ra 2014/06/0010•Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/06/0010
Ra 2014/06/0010Verwaltungsgerichtshof02.11.2016
Die Revision wird zurückgewiesen.
Die Revisionswerberin hat dem Land Steiermark Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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