Ro 2014/06/0009•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/06/0009
Ro 2014/06/0009Verwaltungsgerichtshof21.02.2014
Rechtsgrundsätze Fristen VwRallg6/5
1. Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird abgewiesen.
2. Die Revision wird zurückgewiesen.
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