Ra 2014/06/0006•Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/06/0006
Ra 2014/06/0006Verwaltungsgerichtshof12.08.2014
Baurecht Grundeigentümer Rechtsnachfolger
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Die Revisionswerberin hat dem Land Kärnten Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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