Ro 2014/06/0005•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/06/0005
Ro 2014/06/0005Verwaltungsgerichtshof05.05.2014
Vollzug Ausübung der Berechtigung durch einen Dritten
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG in der Fassung vor der Novelle BGBl. I Nr. 33/2013 (vgl. § 4 Abs. 5 VwGbk-ÜG) wird dem Antrag nicht stattgegeben.
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