Ra 2014/06/0003•Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/06/0003
Ra 2014/06/0003Verwaltungsgerichtshof22.01.2015
Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1
Der angefochtene Beschluss wird insoweit, als damit der Bescheid des Vermessungsamtes G vom 23. November 2012, GFN 122428/2012/06, (Planbescheinigungsbescheid) aufgehoben wurde, wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit, und insoweit, als damit der Bescheid des Vermessungsamtes G vom 7. August 2013, GFN 1576/2013/06, (Umwandlungsbescheid) aufgehoben wurde, wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.