Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/06/0003

Ro 2014/06/0003Verwaltungsgerichtshof21.08.2014

Regest

Besondere Rechtsgebiete Baurecht Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Brandschutz (Bestimmungen feuerpolizeilichen Charakters) BauRallg5/1/4 Ausübung der Berechtigung durch einen Dritten

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/06/0003

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.08.2014

Spruch

Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG in der Fassung vor der Novelle BGBl. I Nr. 33/2013 (vgl. § 4 Abs. 5 VwGbk-ÜG) wird dem Antrag nicht stattgegeben.

Der Antrag der mitbeteiligten Partei auf Kostenzuspruch wird abgewiesen.

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