Ro 2014/05/0098•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/05/0098
Ro 2014/05/0098Verwaltungsgerichtshof20.01.2015
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2
Die Revision wird zurückgewiesen.
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