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Ro 2014/05/0070•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/05/0070
Ro 2014/05/0070Verwaltungsgerichtshof29.09.2016
Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Vorschriften, die keine subjektiv-öffentliche Rechte begründen BauRallg5/1/9
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Die Revisionswerber haben dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 28,70 (je zu gleichen Teilen) und der mitbeteiligten Marktgemeinde Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 1.106,40 (je zu gleichen Teilen) jeweils binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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