Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/05/0065

Ro 2014/05/0065Verwaltungsgerichtshof29.06.2016

Regest

Planung Widmung BauRallg3 Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Besonderes Fachgebiet Bindung an die Rechtsanschauung der Vorstellungsbehörde Ersatzbescheid Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Schutz vor Immissionen BauRallg5/1/6

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/05/0065

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.06.2016

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtwidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Oberösterreich hat den Revisionswerbern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 1.346,10 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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