Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/05/0058

Ra 2014/05/0058Verwaltungsgerichtshof02.08.2016

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/05/0058

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.08.2016
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2016:RA2014050058.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird im Umfang des Spruchpunktes I Z 1 und 3, soweit sich Z 3 auf Z 1 bezieht, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Marktgemeinde B hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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