Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/05/0057

Ro 2014/05/0057Verwaltungsgerichtshof27.08.2014

Regest

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Analogie Schließung von Gesetzeslücken VwRallg3/2/3 Grundsatz der Unbeschränktheit

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/05/0057

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.08.2014

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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