Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/05/0054

Ro 2014/05/0054Verwaltungsgerichtshof04.11.2016

Regest

Planung Widmung BauRallg3 Baubewilligung BauRallg6

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/05/0054

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.11.2016

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Oberösterreich hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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