Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/05/0046

Ro 2014/05/0046Verwaltungsgerichtshof26.04.2017

Regest

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2 Auslegung Diverses VwRallg3/5

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/05/0046

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.04.2017
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2017:RO2014050046.J00

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von insgesamt € 4.039,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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