Ro 2014/05/0046•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/05/0046
Ro 2014/05/0046Verwaltungsgerichtshof26.04.2017
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2 Auslegung Diverses VwRallg3/5
Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.
Das Land Niederösterreich hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von insgesamt € 4.039,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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