Ra 2014/05/0046•Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/05/0046
Ra 2014/05/0046Verwaltungsgerichtshof04.11.2016
gefasst:
Die Revision wird zurückgewiesen.
Die als Revisionsbeantwortung bezeichnete Äußerung der dritt- und viertmitbeteiligten Parteien wird zurückgewiesen.
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