Ro 2014/05/0040•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/05/0040
Ro 2014/05/0040Verwaltungsgerichtshof27.04.2016
Planung Widmung BauRallg3
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Die Revisionswerberin hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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