Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/05/0038

Ra 2014/05/0038Verwaltungsgerichtshof16.03.2016

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/05/0038

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.03.2016

Spruch

Der angefochtene Beschluss wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Die Bundeshauptstadt Wien hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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